Die Mobilität spielt für behinderte Menschen die gleiche, wenn nicht eine größere Rolle als für nicht behinderte Menschen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist für Behinderte oft mit großem Aufwand verbunden oder gar nicht möglich. Insbesondere an Bahnhöfen mangelt es oft an behindertengerechter Ausstattung.
Ein Auto sorgt für ein erhöhtes Maß an Selbständigkeit und Komfort. Normal ausgestattete Autos sind jedoch für viele behinderte Menschen nicht geeignet, es ist ein individueller Umbau des Autos erforderlich. Dazu reicht bei querschnittsgelähmten Menschen ohne Lähmung der Arme manchmal schon das Umrüsten auf Handbedienung, es können aber auch umfangreichere Umbaumaßnahmen, Verladehilfen, Lifte oder der Einbau von Zusatzheizungen erforderlich werden. Aus diesem Grund werden Umbauten auch individuell angefertigt. Den Umbau übernehmen spezielle Firmen, die auch bei der Auswahl der Umbauten beratend zur Seite stehen.
Für die Übernahme der Kosten stehen verschiedene Träger wie die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Sozialhilfe zur Verfügung. Ein Antrag kann bei der Landesstelle des Bundessozialamtes oder dem Sozialversicherungsträger gestellt werden, diese Stellen leiten den Antrag gegebenenfalls weiter.
Für den Antrag muss ein Gehbehindertenausweis oder ein ärztliches Gutachten, eine Kopie der Zulassung des Wagens, ein Führerschein oder eine Lenkberechtigung, die Rechnung für den Wagen und ein Lohnzettel als Einkommensnachweis vorgelegt werden. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter Ihrer Versicherung, Berufsgenossenschaft oder Krankenkassen ob die Umbaumaßnahmen gerechtfertigt sind und somit auch die Kosten für den Umbau des jeweiligen Fahrzeuges übernommen werden. Sollten Sie eine Autofinanzierung wünschen dann können wir einen Autofinanzierungsrechner empfehlen.
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