Die Flugreise – Für große Entfernungen ist sie wohl die beste Wahl. Die Reisezeit ist im Vergleich zu Auto und Bahn deutlich kürzer. Die Flughäfen sind alle auf die Beförderung von Rollstuhlfahrern vorbereitet. Besondere Beachtung muss hier auf die Enge im Flugzeug und den Transport des Rollstuhles gelegt werden. Die Buchung des Fluges sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Schon zu diesem Zeitpunkt muss die Frage geklärt werden, ob für Rollstuhlfahrer ein geeigneter Platz in der Maschine zur Verfügung steht. Ein wichtiger zu beachtender Punkt betrifft den Rollstuhl selbst. Er muss spätestens 3 Tage vor dem Flug bei der Fluggesellschaft angemeldet werden.
Am Besten erledigt man das unmittelbar mit der Buchung. Handbetriebene Rollstühle sind unproblematisch für den Transport im Flugzeug. Bei elektrisch angetriebenen Versionen gibt es allerdings die Art der Batterie zu beachten. Es darf nur eine auslaufgeschützte Batterie verbaut sein. Diese Eigenschaft wird nur von Trocken- oder Gelbatterien erfüllt. Alle anderen Batteriearten sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Ihr Säureinhalt gilt als zu gefährlich, falls der Rollstuhl aus irgendwelchen Gründen im Laderaum aus der Waage gerät. Bei der Anmeldung müssen auch die genauen Abmessungen und das Gewicht des Rollstuhles angegeben werden. Es empfiehlt sich also, diese Daten bereit zu halten. Nachdem nun alles für den Transport des Rollstuhles getan wurde, geht es nun um den Fluggast selbst. Bei den Fluggesellschaften wird fast überall gleich vorgegangen.
Damit für das Personal die Art und der Umfang der zu organisierenden Hilfestellungen organisiert werden kann, muss der Grad der Beeinträchtigung angegeben werden. Es werden 3 Grade unterschieden. Sie lauten: gehbehindert, stark gehbehindert und gehunfähig. Unter gehbehindert versteht man Hilfebedürftigkeit beim Verlassen und Verladen des Rollstuhles. Jedoch ist man in der Lage den Vorfeldbus zu benutzen oder die Zugangsrampe zu begehen. Es können Treppenstufen überwunden werden und der Weg zum Sitz im Flugzeug kann bewältigt werden.
Unter stark gehbehindert versteht man die Hilfebedürftigkeit in allen Belangen des Rollstuhles. Die Gehfähigkeit ist stark beeinträchtigt. Der Vorfeldbus oder die Einstiegsrampe können nicht bewältigt werden. Es können keine Treppenstufen überwunden werden. Man traut sich aber zu, in der Kabine des Flugzeuges seinen Sitz selbständig erreichen zu können. Unter gehunfähig wird dann die Steigerung davon verstanden. Man kann keinen Weg, auch nicht innerhalb des Flugzeuges selbst bewältigen. Hilfestellung ist für sämtliche Wege vom Terminal bis ins Flugzeug und wieder hinaus erforderlich.
Der Service läuft dann reibungslos ab. Ein gehunfähiger Fluggast wird vom Personal in Empfang genommen. Er wird auf einem Spezialstuhl als erster an Bord und auf seinen Sitzplatz verbracht. Erst dann beginnt der Einlass der anderen Fluggäste. Nach der Landung erfolgt die gleiche Prozedur, nur ist der Rollstuhlfahrer nun der Letzte, der das Flugzeug verlässt. Das Flugpersonal begleitet einen dann zum Gepäckband und ist auf Wunsch bis zum Ausgang des Terminals behilflich.
Die Verfahrensweisen sind erprobt und bewährt. Für Langstreckenflüge über viele Stunden werden große Flugzeuge eingesetzt. Deren Kabinenbreite erlaubt es bei neueren Flugzeugen auch für gehunfähige Rollstuhlfahrer, mit Hilfe des Personals und eines Spezialstuhles einen Toilettengang zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich in diesem Fall vorher genau bei der Fluggesellschaft über die Beschaffenheit des verwendeten Flugzeuges. Eine weitere und oft angewandte Möglichkeit ist die Verwendung eines Dauerkatheders. Die Buchung bei den Fluggesellschaften umfasst die kostenlose Platzreservierung auch für die Begleitperson.
Zusätzlich wird ein Mehrgepäck kostenfrei genehmigt. Der Umfang ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich und muss erfragt werden. Das Mehrgepäck kann über Stückzahl oder Gewicht definiert sein. Auch hier muss genau gelesen werden, was tatsächlich angeboten wird. Bei der gesamten Zeitplanung für die Reise sollte im Zeitplan wegen der besonderen Verfahrensweise des Ein- und Aussteigens ein zusätzlicher Zeitbedarf von jeweils 30 Minuten einkalkuliert werden.
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