Der Stadt Düsseldorf wird zur Zeit vorgeworfen, einem 19jährigen Mann, der das Asperger-Syndrom hat, welches eine leichte Form des Autismus ist, nicht genug Hilfestellung zur Ausführung seiner Tätigkeit gestellt zu haben. Jetzt hat der junge Mann mit Hilfe seiner Eltern Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht. Die Stadt kündigte ihm seinen Ausbildungsvertrag nach 3 monatiger Probezeit als Verwaltungsfachangestellter.
Dies ist auch das gute Recht eines Arbeitgebers, da er ohne Gründe anzugeben die Kündigung aussprechen darf, jedoch nicht wenn er wegen Diskriminierung gekündigt wird. Der Stadt Düsseldorf war schon vor Beginn der Ausbildung bekannt dass er eine leichte Form von Autismus hat. Der Auszubildende absolvierte seine Arbeit zur vollsten Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Die Arbeit lag darin Drucker Papier oder Toner nachzufüllen oder Geräte im Gebäude zu verteilen. Doch kurz vor Beendigung der Probezeit wurde dem Jungen gekündigt, laut Arbeitgeber brachte er nicht die Leistung die der Arbeitgeber vorsah. Um die Betreuung bestens zu organisieren, hätte die Stadt all ihre Mitarbeiter mit denen der Azubi zu tun habe, schulen lassen und eine Betreuungsperson, die speziell auf den jungen Angestellten spezialisiert ist, einstellen müssen. Dies sei aber mit zu hohen Kosten verbunden.
Sabine Kilpert, die Anwältin der Familie jedoch erklärt, dass ihn eine Kraft vom Landschaftsverband Rheinland als Begleitperson gestellt werden kann, da Patrick mehr Hilfe bei der Kommunikation und im allgemeinen einfach mehr Geduld bei Anweisungen gebrauchen könnte und dies ganz ohne Kosten für die Stadt. Das Gericht will nun prüfen wie solch eine Begleitperson heißt, ob der Integrationsfachdienst darüber Bescheid wusste und ob Experten den Antrag dazu ablehnten. Ein genauer Termin hierfür steht allerdings noch nicht fest.





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