Ein Urteil, das bei vielen Menschen mit Handicap zum Kopfschütteln führte, wurde jetzt vom Landessozialgericht Münster gefällt. Behinderte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erhalten für ein Gerät mit Elektroantrieb keine Erstattung von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn sie sich mit einem muskelbetriebenen Rollstuhl in einem Umkreis von 500 Metern um ihre Wohnung in akzeptabler Zeit selbst fortbewegen können (Az.: L 16 KR 45/09).






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