Menschen mit einer Sehbehinderung müssen sich zur Orientierung und zur sicheren Teilnahme der Bewegung im öffentlichen Raum an fühlbaren Grenzen orientieren. In Zürich sind die Grenzen der Gehsteige daher mit vier Zentimeter hohen Kanten ausgestattet. Wie jetzt in Handicap News in der Schweiz vermeldet wurde, werden diese Maßnahmen von den Zweiradfahrern der Stadt als Handicap empfunden.






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